Das Pflegewohnhaus erhält mit einem langgestreckten Baukörper entlang der Seckendorfstraße und einem Atriumhaus an der Heinrich-Collin-Straße eine adäquate Unterkunft. Das Pavillonkonzept des Bestandes wird durch die Aufteilung der neuen Kubatur in zwei Baukörper aufgenommen. Bedeutend niedriger als der Vorgängerbau und nach Norden hin durch das Splitten in zwei Gebäude auch durchlässiger, bildet die neue Bebauung keine Barriere mehr, sondern einen maßstäblich angemessenen Übergang zur kleinteilig gegliederten Bebauung im Hinterland des Areals.
Status
Fertiggestellt 2013
Wettbewerb
1. Platz
Gemeinsam mit
Ganahl Ifsits Architekten
Nutzfläche
25.200 m²
Fotos
Werner Huthmacher
Auszeichnung
Nominierung Bauherrenpreis 2014
Ein transparentes, eingeschoßiges Verbindungsstück führt vom Langhaus entlang des Therapiegartens zum Atriumhaus. Nach Süden hin ist eine geräumige, gedeckte Terrasse vorgelagert, die als witterungsgeschützter Außenraum zum großen Park überleitet. Im Westen erfolgt der Anschluss an den bestehenden Pavillon 4, der umgebaut und neben dem Mehrzwecksaal auch ein Kindertagesheim beherbergt.
Jeweils an den Südwest- und Nordwestecken des Atriumhauses befinden sich große Tagräume mit Zugang auf eine umlaufende Loggia. Dadurch ist sowohl der Ausblick auf die Grünflächen, als auch auf den Straßenraum gewährleistet. Zum Therapiegarten hin sind kleinere, intime Aufenthaltsbereiche durchgesteckt. Besondere Attraktionen, die zum passiven Beobachten einladen, sind die zweigeschoßigen Wintergärten neben den großen Tagräumen.
Ein weiterer Anziehungspark ist die Gartenlaube, die sich im über die transparent und durchlässig gestaltete Erdgeschoßzone bis in die Innenhöfe fortsetzenden Park befindet. Der Spielplatz des Kindergartens und die öffentlich zugänglichen Parkbereiche sind als Teile der Gesamtanlage konzipiert. Etliche Nutzungen und Interessen treffen auf dem Areal aufeinander. Die neue Konzeption zielt einerseits darauf ab, die Einzelinteressen optimal zu erfüllen, verfolgt aber andererseits auch eine intensive Verschränkung von Wohn- und Pflegehaus mit seinem Umfeld, von Privatheit und Öffentlichkeit.